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Sachverständigenbüro für
Rechtsmedizin Leipzig
Dr. med. Ulrike Böhm
Tel.: 034297 – 98 62 14
Fax: 034297 – 98 62 15
E-Mail:
info@rechtsmedizin-leipzig.de

 

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Willkommen auf meiner Webseite, die Ihnen hilft, sich über meine Leistungen und das, was Sie von mir erwarten können, zu informieren.

Mein Name ist Ulrike Böhm. Ich bin in Leipzig und Umgebung als freiberufliche Rechtsmedizinerin tätig und verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in den folgenden Bereichen:

Klinische Rechtsmedizin

  • Untersuchung von Gewaltopfern, auch konsiliarisch (beratend)
  • Befunddokumentationen bei Verletzungen im Rahmen häuslicher Gewalt, Kindesmisshandlung, Vergewaltigung
  • (vertrauliche) Spurensicherung

Verkehrsmedizin

  • Fachärztliche Gutachten zur Fahreignung bei verschiedenen, fahreignungsrelevanten Erkrankungen (keine MPU)

Drogen-, Alkohol- und Medikamentenscreenings nach den gültigen CTU – Kriterien bei familienrechtlichen Fragestellungen, zur Vorbereitung auf die Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) und sonstigen Verfahren, bei denen forensisch sichere und nachprüfbare Ergebnisse gefordert werden

Rechtsmedizinische Begutachtung in Fällen von vermuteten oder angegebenen ärztlichen Behandlungsfehlern/Sorgfaltspflichtverletzungen bzw. Pflegefehlern

Gerichtliche Gutachten (schriftlich und oder mündlich) zur Berechnung der Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt („Rückrechnung“) und zur Frage der Schuldfähigkeit bei Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden.

Praxis/Büro

Aus beruflichen Gründen bin ich viel unterwegs und daher nicht immer im Büro oder in der Praxis – welche sich derzeit noch im Um- und Ausbau befindet – erreichbar. Bitte hinterlassen Sie daher Ihre Rufnummer, sie werden umgehend zurückgerufen. Sehr gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

Die Abstinenzkontrollprogramme werden ausschließlich in der Praxis in Leipzig – Holzhausen durchgeführt. Klinische/rechtsmedizinische Untersuchungen sowie Befunddokumentationen können auch an anderen geeigneten Orten durchgeführt werden.

Eingangsbereich
Eingangsbereich
Untersuchungsraum
Untersuchungsraum
Wartezimmer
Wartezimmer
Bürobereich
Bürobereich

Über mich

Seit vielen Jahren bin ich als freiberufliche Rechtsmedizinerin tätig.

In den Fächern Innere Medizin und Psychiatrie absolvierte ich mehrere Weiterbildungsjahre, um meine beruflichen Erfahrungen zu vertiefen und weiter auszubauen.

Darüber hinaus arbeitete ich mehrere Jahre in einer Klinik für Suchterkrankungen und erlangte die Zusatzqualifikationen „Verkehrsmedizin“ und „suchtmedizinsche Grundversorgung“

Dokumentation von Verletzungen

Anhand des Aussehens und der Art und Weise von Verletzungen (auch kleinster Bagatellverletzungen) kann man bei entsprechender Ausbildung und Erfahrung sehr häufig auf die Verletzungsursache schließen. So sieht ein Hämatom („blauer Fleck“), welches durch einen Sturz oder Anstoßen verursacht wurde, meist völlig anders aus als ein Hämatom infolge Tretens oder Schlagens mit einem Gegenstand.

schlagen mit Schuh (10j. Kind)
schlagen mit Schuh (10j. Kind)
Fußtritt (25j. Mann)
Fußtritt (25j. Mann)
Griffhämatom (40j. Frau)
Griffhämatom (40j. Frau)

Gemäß den Empfehlungen des vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales (SMS)  und der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) herausgegebenen Leitfadens für Ärztinnen und Ärzte in Sachsen „Zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt“ können also Befunddokumentationen erstellt werden, die (auch noch nach Jahren) eine hohe Beweissicherheit im Gerichtsprozess darstellen, insbesondere bei Fragen nach dem Zeitpunkt und der Art und Weise der Gewalteinwirkung, bei Fragen nach den Folgen der Gewalteinwirkung, nach Tathergang und nach einem eventuell im Rahmen der Gewalteinwirkung verwendeten Werkzeug.

Untersuchung von Gewaltopfern

Für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt wurden, stehen wir (nach telefonischer Anmeldung) jederzeit zur Verfügung. Auch Unfallopfer oder anderweitig Verletzte, bei denen die Dokumentation bzw. die Begutachtung ihrer Verletzungen rechtlich relevant ist oder werden könnte, können sich bei uns vorstellen.

Eine polizeiliche Anzeige ist nicht Voraussetzung einer solchen Untersuchung und Befunddokumentation. Die Untersuchung erfolgt in der Gewaltopferambulanz des Leipziger Netzwerkes gegen häusliche Gewalt und Stalking, wenn notwendig, auch am Wochenende oder in der Nacht. Es werden eine Befunddokumentation und professionelles Bildmaterial erstellt. Auf Anfrage kann außerdem eine (vertrauliche) Spurensicherung erfolgen (z.B. bei Sexualdelikten).

Alle Ergebnisse der Untersuchung

  • Angaben zum Tathergang
  • sonstiger gesundheitlicher Zustand
  • Befunddokumentation einschließlich Skizzen und Fotografien
  • rechtsmedizinische Stellungnahme zur Plausibilität

werden in unserem Archiv aufbewahrt. Soweit später eine Anzeige erstattet oder ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, werden die Untersuchungsergebnisse (z.B. im Rahmen eines Berichtes, einer fachärztlichen Stellungnahme oder eines rechtsmedizinischen Gutachtens) nur bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung durch die Untersuchte bzw. den Untersuchten, ggf. der Sorgeberechtigten, herausgegeben.

Die Untersuchung ist für die Betroffenen kostenlos, allerdings werden weitere Kosten (z.B. Fahrtkosten) nicht übernommen. Auf Wunsch erfolgt eine Beratung der Gewaltopfer über weitere mögliche Hilfen und Hilfsorganisationen, des Weiteren, sofern erforderlich, eine Beratung über Inanspruchnahme zusätzlicher ärztlicher Hilfe.

Rechtsmedizinische Begutachtung

Die rechtsmedizinische Begutachtung nimmt einen großen Teil unseres Tätigkeitsspektrums ein. Folgende Themenschwerpunkte werden generell bearbeitet:

  • Arzthaftungsrecht/Arztstrafrecht (Kausalitätsbegutachtungen zu behaupteten pflegerischen und/oder ärztlichen Behandlungsfehlern)
  • Berechnung der alkoholischen Beeinflussung zum Tatzeitpunkt („Tatzeit – BAK“) nach Trinkangaben oder Blutalkoholbestimmung
  • Einschätzung der Schuldfähigkeit eines Beschuldigten, der zum Tatzeitpunkt alkoholisch und/oder durch andere psychogene Substanzen beeinflusst war (bei Körperverletzungsdelikten und Verkehrsstraftaten, die nicht zwingend eine forensisch – psychiatrische Begutachtung erfordern)
  • Kindesmisshandlung
  • Kausalitätsbegutachtungen zum Todesmechanismus, insbesondere auch unter dem Aspekt der behördlichen Freigabe eines Leichnams zur Erd- oder Feuerbestattung
  • Tathergangsbegutachtungen (Rekonstruktionen) im Zusammenhang mit Blutspurenbildanalysen

Die Begutachtung erfolgt unabhängig und unparteiisch. Sollten ein Gutachtenauftrag bzw. die Beweisfragen die fachlichen Möglichkeiten/Fähigkeiten der Sachverständigen überschreiten, erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Auftrages eine entsprechende Information. Der Auftraggeber wird ferner über den Eingang des Gutachtenauftrages schriftlich informiert sowie über die bis zur Fertigstellung des Gutachtens benötigte Zeit. Dessen ungeachtet werden die Gutachten innerhalb dem Umfang des Auftrages und des beigezogenen Aktenbestandes angemessener Fristen erledigt.

Abstinenz - warum? Ihr Weg zur MPU

Hier können Sie einen Informationsflyer zum Thema Abstinenz herunterladen.

Verkehrsmedizinische Begutachtung

In unserer Praxis werden solche Abstinenzkontrollprogramme entsprechend den so genannten CTU – Kriterien angeboten.Unser Vertragslabor ist ermächtigt („akkreditiert“), diese Untersuchungen durchzuführen.

Sofern Sie an einem solchem Programm teilnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder über das Kontaktformular. Zum ersten Termin werden Sie umfassend über das Abstinenzprogramm informiert.

Verkehrsmedizinische Leistungen:

  • Fachärztliche Gutachten zur Frage der Fahreignung bei verschiedenen fahreignungsrelevanten Erkrankungen (keine MPU)
  • Drogen-, Alkohol- und Medikamentenscreenings nach den aktuell gültigen Beurteilungskriterien (Haar- und Urinanalysen) zur Vorbereitung auf die MPU*
  • Blutentnahmen zur Erfolgskontrolle (z.B. bei alkoholbedingten Lebererkrankungen)

* Im Rahmen der Vorbereitung auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist sehr oft erforderlich, eine entsprechend lange Abstinenzzeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln sicher nachzuweisen. Die mündliche Angabe, seit einer gewissen Zeit weniger oder gar keinen Alkohol (mehr) zu trinken, ist i.d.R. nicht ausreichend. Auch Blut- bzw. Leberwerte werden nur selten als Beleg anerkannt.

 

Fortbildung/Weiterbildung

im Moment werden keine Weiterbildungen/Fortbildungen von mir angeboten.

Publikationen zum Thema

 

  • Beiträge zum 13. Gemeinsamen Symposium der DGVP und DGVM 2017:
    Poster-Leberwerte
    Poster-LKW
  • Böhm U, Grätsch L, Märtens G (2015) : Gewalt in der Pflege – Ergebnisse einer aktuellen Befragung von MitarbeiterInnen ambulanter Pflegedienste in Leipzig
  • Doberentz E, Madea B, Böhm U, Lessig R (2009): Zur Reliabilität von Leichenschaudiagnosen von nichtnatürlichen Todesfällen vor und nach der Wiedervereinigung Deutschlands. Archiv für Kriminologie 224: 1 – 15
  • Böhm U (2009): Dokumentation bei Kindeswohlgefährdung. In: Dokumentation zum Fachtag des Leipziger Netzwerks für Kinderschutz. Hrsg.: Stadt Leipzig, Jugendamt: 52 – 56
  • Wenzel V, Böhm U, Weber M, Wutz S, Gelbrich G, Lessig R (2008): Statistische Auswertung der sonographischen Untersuchungen in der Rechtsmedizin. Z Rechtsmed Band 18, Heft 4: 317
  • Böhm U, Hirsch W, Wutz S, Kleemann WJ (2006): Kindesmisshandlung – Untersuchung, Dokumentation und Bewertung.
    Kinder- und Jugendmedizin 2/2006: 107 – 113
  • Kleemann WJ, Böhm U (2006): Die Bauchlage und der plötzliche Kindstod.
    Kinder- und Jugendmedizin 2/2006: 114 – 118
  • Weber M, Böhm U, Kleemann WJ (2005): Aufklärung, Einwilligung und Schweigepflicht: allgemeine und spezielle pädiatrische Aspekte.
    Kinder- und Jugendmedizin 5/2005: 254 – 258
  • Böhm U, Kleemann WJ (2004): Das Munchausen syndrome by proxy aus rechtsmedizinischer Sicht.
    Kinderärztliche Praxis 6/2004: 370 – 379
  • Kleemann WJ, Böhm U, Gahr B, Thiele K, Wutz S (2004): Die aktuelle Entwicklung der klinischen Rechtsmedizin. In: Dreßler J (Hrsg.) 40 Jahre Rechtsmedizin in Dresden.
    Shaker Verlag 2004

 

 

Impressum

Anschrift:
Sachverständigenbüro für Rechtsmedizin Leipzig
Dr. med. Ulrike Böhm
Fachärztin für Rechtsmedizin
Stötteritzer Landstrassse 51
04288 Leipzig

weitere Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: 034297 – 98 62 14
Fax: 034297 – 98 62 15
E-Mail: info(at)rechtsmedizin-leipzig(dot)de

Umsetzung und techn. Betreuung des Internetauftritts

Dipl. Des. Martin Jehnichen
Körnerplatz 3c, 04107 Leipzig

www.jehnichen.de
martin@jehnichen.de

Bildernachweis

  • eigenes Bildarchiv
  • © Martin Jehnichen
 

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